
Der materielle Beginn der Krankenversicherung ist mit dem Zeitpunkt gegeben, ab dem der Krankenversicherer die zu versichernde Gefahr (Risiko) trägt. Er setzt - den formellen Beginn (siehe Formeller Beginn), - den technischen Beginn (siehe Technischer Beginn), - die Zahlung des Einlösungsbeit...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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